Objektübersicht
Unterkunft im Überblick
- Ferienhaus
- 110 m²
- 2 Schlafzimmer
- 4 Betten
- Platz für 5 Pers.
- 2 Badezimmer
- 1 Badezimmer
- 1 Gäste-WC
- Leben, kochen, wohnen
- Küche
- Wohnzimmer
- Terrasse/Patio
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Zimmer und Betten
Schlafzimmer: 2(Personen: 5)
Badezimmer: 1, WCs: 1
Leben, kochen, wohnen
Ausstattungsmerkmale
- Internet
- Haustiere willkommen
- Kamin
- TV
- Satelliten-/Kabel-TV
- Parkplatz
- Nichtraucher
- Heizung
Lage
Yvias, Côtes-d'Armor, France
Genauer Standort wird nach der Buchung angezeigtGastgeber: Dirk Ortmann
Eine Frage stellenDabei seit 2000
Warum eine Unterkunft in Yvias
Wir sind schon seit drei Jahrzehnten begeisterte Bretagne-Urlauber und Teile unserer Familie leben mittlerweile dort. Dieses Haus liegt sehr ruhig und schön nach Süden, hat die richtige Größe für angenehme Urlaube und ist nach aufwändiger Renovierung ein klassisches Naturstein-Bauernhaus mit exklusiver Ausstattung.
Was diese Unterkunft einzigartig macht
Die Ruhe, die Ausstattung, die Nähe zur nächsten Stadt und zum Meer.
- Sprachen:
- Englisch, Französisch, Deutsch, Schwedisch, Finnisch
Richtlinien
Stornierungen
- 100% Erstattung des gezahlten Betrags, wenn du mindestens 60 Tage vor dem Check-in stornierst.
- 50% Erstattung des gezahlten Betrags (abzüglich der Servicegebühr), wenn du mindestens 30 Tage vor dem Check-in stornierst.
- Keine Erstattung, wenn Sie weniger als 30 Tage vor Check-in stornieren.
Wenn du bevorstehende Reisen hast, kannst du deine Buchung in deinem Urlauberkonto verwalten oder stornieren.Bevorstehende Reise anzeigen
100% Erstattung
60 Tage vor Anreise
50% Erstattung
30 Tage vor Anreise
Keine Erstattung
Schäden und Zusatzkosten
Sie können für Schäden, die während Ihres Aufenthalts durch Sie oder Ihre Reisegruppe an Ihrem Feriendomizil entstehen, verantwortlich gemacht werden.
Hausregeln
Check-in ab: 16:00
Check-out bis: 10:00
Kinder willkommen
Haustiere erlaubt
Max. Anzahl Gäste: 5
Bitte beachten Sie außerdem:
- Allgemeine Vertragsbestimmungen 1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. 2. Nebenkosten Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten. 3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. 4. Sorgfältiger Gebrauch Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. 5. Rückgabe des Mietobjektes Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. 6. Annullierung 100% Erstattung für Stornierungen bis zu 60 Tage vor Anreise. 50% Erstattung für Stornierungen bis zu 30 Tage vor Anreise. Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. 7. Höhere Gewalt usw. Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche. 8. Haftung Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietpreis beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Deutsches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Frankfurt / Main vereinbart.