Richtlinie zu GemeinschaftsrÀumen

Die folgenden Bestimmungen gelten fĂŒr FerienunterkĂŒnfte, die auf einer der Websites der Expedia Group-Marken gebucht werden.

Wir sind bestrebt, die PrivatsphĂ€re von GĂ€sten auch wĂ€hrend ihres Aufenthalts zu gewĂ€hrleisten, damit sie sich stets wie zu Hause fĂŒhlen. Daher unterstĂŒtzt unsere Plattform keine Kurzzeitvermietung von UnterkĂŒnften mit gemeinschaftlich genutzten RĂ€umlichkeiten. Eine gemeinschaftlich genutzte RĂ€umlichkeit bezeichnet eine Unterkunft, in der sich der Gast möglicherweise Bereiche mit dem Gastgeber oder anderen GĂ€sten teilt, die nicht zu seiner Reisegruppe gehören. Zum Beispiel erlauben wir keine SchlafsĂ€le oder Zimmer in PrivatunterkĂŒnften von Familien (Homestays).

Voraussetzungen:

  • Auf Vrbo inserierte UnterkĂŒnfte mĂŒssen einen gesicherten Eingang zum Mietbereich des Gastes haben, der nicht durch den Wohnraum des Gastgebers zugĂ€nglich sein darf. Dieser Eingang muss außerdem ein Schloss haben, das nur vom Gast bedient werden kann (z. B. einen Riegel), um den Zugang zur Wohneinheit zu kontrollieren.
  • Externe GemeinschaftsrĂ€ume mĂŒssen offengelegt werden, aber da sie keine WohnrĂ€ume sind (auch optionale RĂ€ume wie die WaschkĂŒche), können sie mitbenutzt werden.

Ausnahmen:

  • Nicht private WohnrĂ€ume (einschließlich Badezimmer und KĂŒchen) gelten nicht als gemeinsam genutzte RĂ€umlichkeiten, wenn dies die Norm fĂŒr die Art der Unterkunft ist, wie z. B. Mikro-Studios, die sich ein gemeinsames Badezimmer teilen.
  • Kontaktpunkte außerhalb der angegebenen MietflĂ€che gelten nicht als gemeinsam genutzte RĂ€umlichkeiten (Gemeinschaftspools, Erholungsbereiche, Flure, die zur MietflĂ€che fĂŒhren, usw.)

Bitte kontaktiere uns, wenn du nicht sicher bist, ob deine Unterkunft fĂŒr unsere Plattform geeignet ist.