Apartment in erster Strandlinie mit Pool und Terrasse:
Schöne Wohnung in erster Strandlinie mit direktem Zugang zu den besten weißen Sandstränden von Marbella und ganz in der Nähe des berühmtesten Strandclubs, dem Nikki Beach. Diese ideale Wohnung für Paare wurde komplett renoviert und befindet sich in einem ausgezeichneten Zustand. Es bietet ein Doppelbett mit herrlichem Meerblick, ein Badezimmer mit Dusche, ein Wohnzimmer, eine große Südterrasse, auf der Sie ein entspanntes Frühstück und Abendessen genießen können, sowie eine komplett renovierte und ausgestattete Küche. Die Urbanisation verfügt über 5 Swimmingpools (3 Pools für Erwachsene und 2 Kinderpools), einen Kinderbereich und schöne Gärten.Ein kostenloser Parkplatz in der Gemeinschaftsanlage (Parkplätze sind nicht garantiert, besonders in den Sommermonaten, und es gibt viele Optionen in der Anlage). Der Tennisclub Don Carlos, die Golfplätze Los Lagos de Santa Maria und Greenlife sowie der Aventura Amazonia Park sind 800 m entfernt und bieten Ihnen die Möglichkeit, sich inmitten der Bäume sportlich zu betätigen. Plattformen, Seile, Stege, Schaukeln, Brücken und Netze sind über das gesamte Gelände verteilt. Dazu gehört auch die größte Seilrutsche durch die Bäume mit einer Länge von 240 m. Spannung und Adrenalin sind garantiert! Mit seinem modernen Design ist das Apartment Romana Playa 625 von GHR Rentals alles, was Sie sich für Ihren lang ersehnten Urlaub verdienen!GHR Rentals wird eine Vorautorisierung von 150€ als Kaution vornehmen, die innerhalb von maximal 7 Tagen nach Ihrer Abreise zurückerstattet wird.
GHR Rentals hat ein Mindestalter von 25 Jahren.
Wir weisen Sie darauf hin, dass in Spanien gemäß Artikel 12 des Gesetzes 1/1992 vom 21. Februar über den Schutz der Sicherheit der Bürger die Vorlage von Dokumenten zum Nachweis der Identität aller Gäste über 16 Jahren vorgeschrieben ist.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit an der Costa del Sol kann GHR Rentals nicht für eventuelle Einschränkungen oder Verbote der Wassernutzung und damit auch der Nutzung von Schwimmbädern verantwortlich gemacht werden, die die Junta de Andalucía als Schutzmaßnahme anordnen kann und die obligatorisch sind.