Zum Freizeitangebot vor Ort gehört Folgendes: Außenpool und Whirlpool.
Kindern, die jünger als 17 Jahre alt sind, ist der Zutritt zu folgenden Einrichtungen nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet: Pool oder Whirlpool.
Die unten aufgeführten Freizeitaktivitäten werden entweder vor Ort oder in der Nähe angeboten. Es können dabei Gebühren anfallen.