Objektnummer 2415337,Buchungsnummer HA-58TMMD
Bei der Suche nach einem Objekt für unseren Kurzurlaub lagen unsere Präferenzen
besonders auf einer ruhigen Lage wie keine stark befahrenen Straßen, keine Bahnstrecke,
keine Industrieanlagen in der Nähe. Des weiteren sollte das Objekt einen Außenbereich zum
Entspannen haben. Bereits bei unserer Anreise am Sonntag Nachmittag 16.30 Uhr mussten wir feststellen, dass auf dem Nachbargrundstück Bauarbeiten durchgeführt wurden.
Am Montag Früh gegen 09.00 Uhr gingen die Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück weiter.
Es wurde mit einer Elektroflex gearbeitet, Steine geklopft und später kam eine große Flex mit
Verbrennungsmotor zum Einsatz. Dies führte dazu, dass wir unser Frühstück wegen der massiven Lärm- und Staubbelästigung von der Terrasse ins Haus verlegen mussten. Wir haben die Vermieterin daraufhin angesprochen, worauf sie äußerte, dass geht nur ein paar Stunden, die bekommen ein Baby und wollen vor der Geburt mit den Bauarbeiten fertig werden.
Diese Aussage beweist, dass der Vermieterin die Bauarbeiten bekannt waren, dies aber in ihrer Anzeige nicht erwähnt wurde. Außerdem entsprach ihre Aussage nicht den Tatsachen. Als wir am späten Nachmittag im Objekt wieder eintrafen, hielten die Bauarbeiten immer noch an. Die Lärm- und Staubbelästigung setzte sich die weiteren Tage fort, so dass wir nicht in der Lage waren, den Außenbereich so zu nutzen, wie wir es geplant hatten. Es war nicht gerade angenehm, sich bei 30 Grad Außentemperatur im Haus aufzuhalten, so dass wir gezwungen waren, das Objekt zu verlassen, um an anderen Orten Ruhe und Entspannung zu finden.
Leider haben wir uns unseren Urlaub so nicht vorgestellt und hätten darauf verzichten können.
Wir buchen seit mehreren Jahren unsere Ferienobjekte über Fewo, aber so etwas ist uns noch nie passiert. Wir hätten uns gewünscht, dass uns die Vermieterin bereits bei unserer Buchungsanfrage über die Bauarbeiten informiert hätte.
Es gibt auch Vermieter, die offen und sauber arbeiten.
Wegen der uns entstandenen Mehrkosten fordern wir eine Entschädigung von 485,00 Euro.