Privatsphäre ist im Außenbereich nicht gegeben, denn alle an- bzw. abfahrenden Gäste können einem beim Frühstück begrüßen. Des Weiteren wird der Außenbereich als Lagerstelle für allerhand ungenutzter Gegenstände genutzt. Die Eingangstür des Mietobjektes ist gelegentlich auch nicht frei zugänglich, da die Eigentümerin ihr elektrisches Fahrzeug laden muss und das Sauberkeitsempfinden des Mieters darf auch nicht so ausgeprägt sein.