Das Objekt wurde mit der Maßgabe "3 Schlafzimmer, Internetzugang und kostenloses WLAN" vermietet (wir haben einen Screenshot). Nach Ankunft standen zwei Schlafzimmer mit insgesamt 5 Schlafgelegenheiten zur Verfügung: Schwierig bei drei Kindern im Alter von 10 - 15 Jahren! Nach drei Tagen war der Giga-Cube leer ... die Betreuung vor Ort hat uns in das Aufladen des Cubes eingewiesen. Wir haben das Konzept genutzt, da ja kostenloses WLAN ausgeschrieben war (mittlerweile ist der Internetzugang im Angebot begrenzt; es erscheint uns allerdings einfältig, davon auszugehen, dass man in 2022 den Internetzugang beschränken kann). Unter den Voraussetzungen des fehlenden Schlafzimmers hätten wir das Haus nie gebucht. Nun stehen aber auch noch 100 Euro Nachforderung im Raum. Begründung: Es ist Internetzugang nachgebucht worden; außerdem sei ein weiterer Gast eingezogen: Tatsächlich hat mein Schwager seinen VW-Bus für sieben Tage in der Einfahrt geparkt und eine Außensteckdose genutzt. Unser Versäumnis: Wir hatten den spontanen Besuch nicht angemeldet ... andererseits ist unser ältester Sohn auch bereits nach einer von zwei Wochen wieder abgereist, da die Schlafsituation Probleme mit sich brachte. Die Verwaltung vor Ort ist in der zweiten Woche ziemlich genervt erschienen, an der Haustür an mir vorbeigestürmt und hat den Giga-Cube einfach entfernt.
Unser Fazit: Falsche Angaben in der Ausschreibung, fehlende direkte Kommunikation mit der Vermieterin und genervte Betreuung vor Ort. Angesichts der Panne mit den 3 Schlafzimmern hätten wir erwartet, dass die Kröte mit der Nachbuchung geschluckt wird - zumal der Fehler in der Ausschreibung lag. Wenn es nicht nur um 100,- Euro ginge, würden wir andere Konsequenzen ziehen; so machen wir mit diesem Kommentar einen Deckel auf das Thema und schonen unsere Nerven.