Boendeöversikt
Om bostaden
- Hus
- 110 m²
- 2 sovrum
- 4 sängar
- Sovplats för 5
- 2 badrum
- 1 badrum
- 1 toalett
- Utrymmen
- Kök
- Vardagsrum
- Terrass/Veranda
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Rum och sängar
Sovrum: 2(Sovplatser: 5)
Badrum: 1, Separata toaletter: 1
Utrymmen
Bekvämligheter
- Internet
- Husdjur välkomna
- Uppvärmning
- Öppen spis
- Satellit- eller kabel-TV
- Parkering
- TV
- Rökning förbjuden
Läge
Yvias, Côtes-d'Armor, France
Specifik adress ges efter bokningDirk Ortmann är värd
Ställ en frågaMedlem sedan 2000
- Språk:
- Engelska, Franska, Tyska, Svenska, Finska
Policyer
Avbokningar
- 100 % återbetalning av betalt belopp om du avbokar minst 60 dagar före incheckning.
- 50 % återbetalning av betalt belopp (minus serviceavgiften) om du avbokar minst 30 dagar före incheckning.
- Ingen återbetalning om du avbokar mindre än 30 dagar före incheckning.
Om du har kommande resor kan du hantera och avboka dina bokningar i ditt konto.Se kommande resa
100 % återbetalas
60 dagar före incheckning
50 % återbetalas
30 dagar före incheckning
Ingen återbetalning
Skador och oförutsedda utgifter
Du kommer att hållas ansvarig för eventuella skador på bostaden som orsakats av dig eller ditt resesällskap under vistelsen.
Husregler
Checka in efter: 16:00
Checka ut före: 10:00
Barn välkomna
Husdjur välkomna
Maximalt antal hyresgäster: 5
Notera även:
- Allgemeine Vertragsbestimmungen 1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. 2. Nebenkosten Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten. 3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. 4. Sorgfältiger Gebrauch Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. 5. Rückgabe des Mietobjektes Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. 6. Annullierung 100% Erstattung für Stornierungen bis zu 60 Tage vor Anreise. 50% Erstattung für Stornierungen bis zu 30 Tage vor Anreise. Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. 7. Höhere Gewalt usw. Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche. 8. Haftung Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietpreis beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Deutsches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Frankfurt / Main vereinbart.