1. Wenn es im Angebot heisst "Parkplatz verfĂŒgbar ", kann das durchaus, wie erlebt, bedeuten, dass der sich auf der StraĂe, in der NĂ€he der Wohnung befindet- und nur zufĂ€llig "verfĂŒgbar " ist.
Das ist m.E. so nicht in Ordnung, denn schlieĂlich war das ein fĂŒr mich wichtiges Auswahlkriterium und hĂ€tte bei zutreffender Beschreibung zum Ausschluss dieses Quarties gefĂŒhrt.
2. Wenn ich ausdrĂŒcklich eine Wohnung mit 2 Schlafzimmern fĂŒr 2 Personen suche, kann es nicht angehen, dass mir erst bei Anreise und auf Nachfrage erklĂ€rt wird, dass das 2. SZ nur bei zusĂ€tzlicher Zahlung einer AufbettungsgebĂŒhr zur VerfĂŒgung gestellt wird. Abgesehen davon, dass eine "Aufbettung" garnicht erforderlich war, weil ich lediglich ein Bettzeug vom 1.in das 2., ohnehin georderte SZ, zu tragen hatte, sollte in der Angebotsbeschreibung deutlicher darauf hingewiesen werden. Ansonsten verdirbt damit ein weiteres "GeschmĂ€ckle" bereits den Anfangseindruck.