Das Preis-Leistungs-VerhĂ€ltnis war fĂŒr uns OK. Die Wohnung war schön, sauber, gerĂ€umig, ruhig, etwas abseits gelegen (das wollten wir ja). Insgesamt also empfehlenswert.
Mit folgenden EinschrĂ€nkungen: Gleich bei unserer Ankunft verlangte der Vermieter 30 Euro, da ihm, so seine BegrĂŒndung, BankgebĂŒhren bei der Ăberweisung unserer Miete angefallen seien. Er legte uns als Beweis die Banknachrichten vor.
Das war eine ziemliche Ăberrumpelung, da wir nach einer langen Reise erst gegen 22 Uhr ankamen, nachdem das Schiff VerspĂ€tung hatte und wir mit unserem Auto erst in der Nacht den langen und die letzten Kilometer auch finsteren Weg zur Unterkunft finden mussten.
Wir haben unser GepĂ€ck in der Wohnung abgestellt und sind dann in Aleria noch schnell etwas gegessen gegangen. WĂ€hrend dieser Zeit, also nachts, ist der Vermieter ohne unserem Wissen, in die von uns gemietete Wohnung gegangen und hat das kleine Licht ausgemacht, das wir nur dieses eine Mal angelassen hatten, um in der ersten Nacht das Haus leichter zu finden. (Das Haus liegt vereinzelt 7 km auĂerhalb von Aleria.)
Einige Tage spÀter kam dann sein Sohn und verlangte nicht mehr 30 Euro - sondern 50 Euro. Und da er, wie sein Vater und dessen Frau, leider kein Wort Englisch sprach, hatten wir ein Kommunikationsproblem.
Um uns keine weiteren Probleme (s.o.) einzuhandeln, die wir auf Grund der erwÀhnten Sprachprobleme auch gar nicht lösen hÀtten können, zahlten wir.
Ist es korrekt, auĂerhalb der vertraglichen Vereinbarung, Geld einzufordern?
Mit freudlichen GrĂŒĂen
Bernhard & Ingrid